Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Rotkreuzgrundsätze Was wir tun Wofür wir stehen

Rotkreuzgrundsätze regeln das Zusammenwirken von DRK und Bundeswehr

Ein Mann in Uniform der Bundeswehr, zwei Männer in Einsatzkleidung des Roten Kreuzes und ein Mann in Zivilkleidung stehen im Freien zusammen und beraten sich.

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) definiert das Zusammenspiel zwischen zivilen Organisationen wie dem DRK und der Bundeswehr bei der Bewältigung von Krisen. Beispiele sind gemeinsame Einsätze bei Hochwasser oder Waldbränden, die Unterstützung durch die Bundeswehr während der Corona-Pandemie, etwa in den Impfzentren, und internationale Katastropheneinsätze, bei denen die Armee mit Logistik und Transportkapazitäten unterstützt. Wenn die Bundeswehr im Friedensfall subsidiär zur Unterstützung des Katastrophenschutzes zum Einsatz kommt, steht einer Zusammenarbeit unter dem Aspekt der Rotkreuzgrundsätze nichts im Wege.

Sonderrolle des DRK innerhalb der ZMZ

Das DRK hat innerhalb der ZMZ eine Sonderrolle: Laut DRK-Gesetz ist das Deutsche Rote Kreuz die nationale Rotkreuzgesellschaft und „freiwillige Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich“ und verpflichtet, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Aus dem DRK-Gesetz und den Genfer Abkommen ergeben sich für das Rote Kreuz klare Aufträge, zum Beispiel die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Streitkräfte, die Führung des Amtlichen Auskunftsbüros und die Betreuung von Kriegsgefangenen in Zusammenarbeit mit dem IKRK.

Rotkreuzgrundsätze als Kompass

Die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sind innerhalb der ZMZ der Kompass für das Handeln des DRK. Die Prinzipien Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit gelten immer, auch in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.

Diese Grundsätze beruhen auf einem Beschluss der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. Sie wurden von den Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen und allen Rotkreuz- und Rothalbmondorganisationen verbindlich gefasst. Das DRK-Gesetz macht sie für das DRK zusätzlich rechtsverbindlich, auch gegenüber Behörden und z.B. der Bundeswehr.

Das DRK reagiert immer dann, wenn menschliches Leid verhindert oder gelindert werden muss. Dies betrifft im Ernstfall auch Einsätze bei bewaffneten Konflikten: In solchen Fällen liegen humanitäre Notlagen vor, die in das Mandat des DRK fallen. Dabei ist die oberste Prämisse: Von Leid und Not betroffene Menschen stehen im Mittelpunkt allen Handelns des Roten Kreuzes und die Einsatzbereitschaft des DRK in den vorgesehenen Formen bleibt bestehen.

DRK ist nie Teil militärischer Operationen

Entscheidend ist, dass die ZMZ nicht als Unterstützung militärischer Anstrengungen verstanden wird. Im Konfliktfall darf das DRK ausschließlich mit Aufgaben, die völkerrechtlich vorgesehen sind, mit den Streitkräften zusammenarbeiten – etwa die genannte Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die Rotkreuzgrundsätze und die Genfer Abkommen stellen sicher, dass die vom DRK geleistete Hilfe ausschließlich Nichtkombattanten, also nicht oder nicht mehr kämpfenden Menschen, dient und nicht als Teil militärischer Operationen wahrgenommen wird.

Die ZMZ betrifft die Arbeit des DRK von der nationalen bis zur lokalen Ebene: Das DRK-Generalsekretariat stimmt sich mit dem Bundesverteidigungsministerium ab; die DRK-Landesverbände sind mit den Landeskommandos der Bundeswehr im Austausch; die DRK-Kreisverbände tauschen sich mit den Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr aus, die im Katastrophenfall als Schnittstelle zwischen militärischen und zivilen Institutionen beraten und Anträge aufnehmen oder weiterleiten. Durch diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen entsteht ein Netzwerk, innerhalb dessen die beteiligten Akteure im Ernstfall schnell reagieren können.

Alle Aktivitäten der ZMZ sind somit zentral für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Für das DRK bedeutet das: gut vorbereitet sein, klare Abläufe schaffen und Grundsätze wahren, damit das DRK seinem Mandat entsprechend in jedem Notfall schnell und wirksam helfen kann.

  • Mehr zu den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung finden Sie hier.
  • Ein Interview über Herausforderungen für das DRK in Brandenburg angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Weltlage finden Sie hier.

Symbolbild (Thorsten Trütgen / DRK KV Ahrweiler): Eine gute Zusammenarbeit zwischen DRK und Bundeswehr ist auch bei Hochwasserereignissen (wie hier im Ahrtal 2021) zentral.

0 Kommentare zu “Rotkreuzgrundsätze regeln das Zusammenwirken von DRK und Bundeswehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert