Rotkreuzgrundsätze Wofür wir stehen

Kolumne des Landeskonventionsbeauftragten: Das Rote Kreuz und seine Grundsätze

Dr. Johannes Richert, Konventionsbeauftragter im DRK-Landesverband Brandenburg e.V.

In Zeiten zunehmender Krisen, Konflikte und politischer Spannungen, die Deutschland direkt und indirekt tangieren und die auch innerhalb unseres Landes die politische Auseinandersetzung verschärfen, ist es nötig, dass wir als Deutsches Rotes Kreuz nicht Teil dieser Polarisierung werden, sondern Kurs halten und das tun, was unser Mandat und unsere Grundsätze von uns verlangen.

DRK ist Auxiliar der Behörden

Im Gegensatz zu den befreundeten Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden ist das Deutsche Rote Kreuz keine Organisation mit eigen gesetzten gesellschaftspolitischen Zielen. Wir sind vielmehr Auxiliar der Behörden in humanitären Angelegenheiten, verpflichtet im Sanitätsdienst der Streitkräfte mitzuwirken.

Wir sind Teil der Internationalen Rotkreuz­- und Rothalbmondbewegung und vertreten diese in Deutschland. Wir sind den internationalen Vorgaben verpflichtet, die unsere internationalen Gremien mit der Staatengemeinschaft beschließen, und wir sind beauftragt, das humanitäre Völkerrecht zu verbreiten.

Wir sind weder eine staatliche (wie z.B. THW), noch eine internationale (wie z.B. UNHCR) noch eine Nichtregierungs-organisation. Wir sind eine Organisation sui generis – durch unser Mandat und unsere besondere Rolle anders als alle anderen.

Die sieben Grundsätze bestimmen das Handeln des Roten Kreuzes

All unser Handeln muss sich nach den sieben Grundsätzen ausrichten, wie sie 1965 durch die 20. Internationale Rotkreuzkonferenz (also auch durch die Signatarstaaten der Genfer Abkommen) proklamiert und im Rahmen der 25. Internationalen Konferenz in die Statuten der Bewegung aufgenommen wurden. Die Grundsätze sind somit für das Rote Kreuz und den Roten Halbmond rechtsverbindlich.

Das DRK-Gesetz von 2008 macht diese internationale Verpflichtung zu nationalem Recht. Selbst die Auslegung der Grundsätze ist durch internationale Beschlüsse festgelegt und steht nicht zur nationalen innerverbandlichen Diskussion.

Ich will um der Klarheit willen die ersten vier Grundsätze und deren Auslegung nochmals explizit zitieren, da sie in der gegenwärtigen innenpolitischen Diskussion über eine Beteiligung an Aktionen im Vorfeld von Wahlen zielführend sind:

Der Grundsatz der Menschlichkeit

„Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung ist entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten. Sie bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitige Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.“

Dieser Grundsatz ist Programmatik und Auftrag für das Rote Kreuz.

Der Grundsatz der Unparteilichkeit

„Die Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen Vorrang zu geben.“

Der Grundsatz der Neutralität

„Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmond­ Bewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.“

Unparteilichkeit und Neutralität sind der Schlüssel, um auch in Extremsituationen durch das Vertrauen aller Konfliktparteien Zugang zu den Opfern zu erlangen und den Grundsatz der Menschlichkeit zu leben.

Der Grundsatz der Unabhängigkeit

„Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung zu handeln.“

Die Grundsätze der Freiwilligkeit, Einheit und Universalität

Der Vollständigkeit halber seien noch die Grundsätze Freiwilligkeit (keiner darf zur Mitwirkung im Roten Kreuz gezwungen werden), Einheit (es darf in jedem Signatarstaat der Genfer Abkommen nur eine nationale Gesellschaft geben) und Universalität (die nationalen Gesellschaften sind zur gegenseitigen Solidarität verpflichtet) aufgeführt. Sie spielen aber in der derzeitigen Debatte um die Beteiligung des DRK an politischen Aktionen im Vorfeld von Wahlen eine untergeordnete Rolle.

Die Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit verbieten es dem DRK sich an Aktionen und Stellungnahmen gegen politische Strömungen jedweder Art zu beteiligen oder sich für oder gegen spezifische Staatsformen auszusprechen. Wir müssen unser Mandat befolgen und treten für Opfer und betroffene von Gewalt ein.

  • Mehr zu den Rotkreuzgrundsätzen finden Sie hier.

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