Menschlichkeit Rotkreuzgrundsätze Wofür wir stehen

Kolumne „Kleiner Grundgedanke“: Humanitäres Völkerrecht und unser Grundsatz der Neutralität

Iris Mitsostergios Landeskonventionsbeauftragte

In der Kolumne „Kleiner Grundgedanke“ beleuchtet Iris Mitsostergios, Landeskonventionsbeauftragte im DRK-Landesverband Brandenburg e.V., die Welt des humanitären Völkerrechts sowie die Rotkreuz- und Rothalbmond-Grundsätze. In dieser Ausgabe verdeutlicht sie deren aktuelle Bedeutung angesichts des Kriegs in der Ukraine.

„Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin.“ Dieser Slogan wurde 1981 bundesweit bekannt und steht seither allgemein für die Friedensbewegung. Aufgrund der traurigen Aktualität des bewaffneten Konflikts in der Ukraine sind pazifistische Botschaften und Sympathiebekundungen jetzt an vielen Stellen zurück in unserem Alltag. Wie verhalten sich entsprechende Äußerungen zum humanitären Mandat des Roten Kreuzes? Den Rotkreuz-Grundsätzen kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Unparteilichkeit ist die Maxime der Humanitären Hilfe für alle Notleidenden allein nach dem Maß der Not, ob Opfer oder Täter. Neutralität definiert unsere Haltung gegenüber den Konfliktparteien. Beides dient einem übergeordneten Ziel: Das breite Vertrauen in den gemeinsamen Dialog zu erhalten, um damit den Zugang zu den betroffenen Menschen zu sichern, etwa zur verzweifelten Zivilbevölkerung in Mariupol, und vielerorts.

Dieses Recht resultiert direkt aus den Genfer Abkommen und unterscheidet uns von anderen Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft. Die mit der Unparteilichkeit und Neutralität einhergehenden Verpflichtungen müssen wir dabei stets bedenken.

Das DRK arbeitet im Rahmen der humanitären Auslandshilfe eng zusammen mit dem Ukrainischen Roten Kreuz, den Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften der Anrainerstaaten der Ukraine, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC). Die Mitarbeitenden an den Krisenherden unserer Welt sind vor Ort unmittelbar auf den mit diesen Rotkreuz-Grundsätzen auch verbundenen Schutz angewiesen. Denn wir gehen hin – für die Menschlichkeit!

1 Kommentar zu “Kolumne „Kleiner Grundgedanke“: Humanitäres Völkerrecht und unser Grundsatz der Neutralität

  1. […] was unsere Position ist, ohne Partei zu ergreifen?“ Von dieser Überlegung war der Gedanke zum Humanitären Völkerrecht und der letzten JRK-Kampagne „Was geht mit Menschlichkeit?“ nicht […]

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