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Kolumne des Landeskonventionsbeauftragten: 50 Jahre Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht

Dr. Johannes Richert, Konventionsbeauftragter im DRK-Landesverband Brandenburg e.V.

Am 13. November 2023 trafen sich Vertreter der Bundesregierung, namhafte Völkerrechtler und Vertreter aus der Rotkreuzbewegung zu einem kleinen Festakt im DRK-Generalsekretariat in Berlin. Anlass war das 50-jährige Bestehen des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrecht, im DRK bekannt als DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht.

Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht berät Bundesregierung, DRK-Präsidium und Konventionsbeauftragte

Dieses in der Satzung verankerte Gremium wurde vor 50 Jahren zur Vorbereitung Deutschlands auf die Verhandlungen zu den ersten beiden Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen, die dann 1977 von der Staatengemeinschaft beschlossen wurden, auf Initiative des DRK geschaffen. Es berät seitdem sowohl die Bundesregierung als auch das DRK-Präsidium und die Konventionsbeauftragten in Fragen des Völkerrechts. Die Beratungen haben vertraulichen Charakter.


In dem Gremium wirken mit: hochrangige Vertreter des Auswärtigen Amtes, der Ministerien für Verteidigung und des Inneren, der Bundesanwaltschaft, vom DRK in das Gremium berufene Lehrstuhlinhaber für Völkerrecht, der Bundeskonventionsbeauftragte und Völkerrechtler des Bundesverbandes.

Vertraulichkeit und Interdisziplinarität im Gremiun

Die garantierte Vertraulichkeit und die lnterdisziplinarität des Gremiums sichern eine wirksame Beratung der staatlichen Stelle. Sie geben dem DRK die Möglichkeit, die Positionen der Rotkreuz-­ und Rothalbmondbewegung zur Geltung zu bringen. Die Federführung des Komitees liegt beim DRK-Präsidium.

Die Sonderstellung des Roten Kreuzes und das besondere Verhältnis zum Staat

Dies ist im Sinne des DRK-Gesetzes, das ja das DRK mandatiert, auf allen Ebenen Verbreitungsarbeit zum Humanitären Völkerrecht und der Sonderstellung des DRK zu betreiben. Diese Sonderstellung begründet sich aus dem besonderen Verhältnis zwischen Staat und Rotem Kreuz. So ist beispielsweise die Internationale Konferenz als höchstes beschließendes Organ der Bewegung paritätisch mit den Vertretern der Staatengemeinschaft und der Rotkreuz- und Rothalbmond-Familie besetzt. Beschlüsse, die dort verabschiedet werden, haben also völkerrechtliche Relevanz.

Die Pflichten als Nationale Hilfsgesellschaft vom Roten Kreuz

Auch ist jede Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz und Roten Halbmond gesetzlich verpflichtet, als Nationale Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Abkommen und als humanitärer Auxiliar des Staates zu fungieren. Sie hat neben der Verbreitungsarbeit die Pflicht, sich in Friedenszeiten auf Krieg vorzubereiten, Suchdienst und Amtliches Auskunftsbüro vorzuhalten und auf Anforderung im Sanitätsdienst der Streitkräfte mitzuwirken.

Sonderstellung gilt für alle Betätigungsfelder des DRK

Die Sonderstellung einer nationalen Rotkreuzgesellschaft gilt für alle Betätigungsfelder des DRK, egal ob es unser Wirken als Wohlfahrtsverband oder als Hilfsgesellschaft betrifft. Auch sind unsere Grundsätze für alle Teile des DRK gesetzlich bindend.

Strikte Einhaltung der Rotkreuz-Grundsätze sind essentiell in Konflikten

Die Lage in den aktuellen Konfliktgebieten wie in der Ukraine oder im Nahen Osten verdeutlichen, dass nur diese Sonderstellung und die strikte Einhaltung unserer Grundsätze es ermöglichen, ein Minimum an Humanität im Konflikt walten zu lassen. Nur die Wahrung der Unparteilichkeit und Neutralität erlaubt es, von den Konfliktparteien akzeptiert zu werden und somit Zugang zu den Opfern zu Erhalten.

In diesem Kontext unterstützt das DRK sowohl das Ukrainische als auch das Russische Rote Kreuz und arbeitet weiter mit dem Palästinensischen Roten Halbmond und dem Magen David Adom zusammen.

Privileg der Sonderstellung im Konflikt nicht verspielen

Wir dürfen dieses Privileg, weder Nichtregierungsorganisation noch staatlich zu sein nicht durch Emotionalität oder vermeintlich politische Korrektheit verspielen. Konfliktopfern hilft es nicht, wenn wir aus Betroffenheit unsere Unparteilichkeit verlieren.

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2 Kommentare zu “Kolumne des Landeskonventionsbeauftragten: 50 Jahre Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht

  1. Ich habe mir erlaubt, diesen wichtigen Beitrag in meinem Mastodon-Profil weiterzuverbreiten und zu kommentieren:
    https://drk.network/@cbr/111500055971970350
    Insbesondere die Ausführungen zu „Strikte Einhaltung der Rotkreuz-Grundsätze sind essentiell in Konflikten“ sind aktueller denn je!
    Danke, lieber Johannes Richert, für diese klaren Aussagen!

    • Sophia Suckel

      Guten Tag Herr Brodesser,
      vielen Dank für das Lob. Es freut uns sehr, dass Ihnen der Beitrag gefällt.

      Viele Grüße
      Sophia Suckel vom Kommunikationsteam des DRK LV Brandenburg

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